Der EU-Heimtierausweis!
Der EU-Heimtierausweis ist seit dem 1. Oktober 2004 bei
Reisen in EU-Länder für Hunde, Katzen und Frettchen
vorgeschrieben. Den Ausweis bekommt Ihr bei einem dazu
ermächtigten Tierarzt. In Deutschland ist dazu jeder
Tierarzt berechtigt!
Eine gültige Tollwutimpfung wie eine
eindeutige Kennzeichnung der Tiere sind
nötig. In Zukunft ist diese Kennzeichnung nur noch mit
einem elektronischen Transponder (Microchip) zulässig, für
eine Übergangszeit wird eine Tätowierung als
Tierkennzeichnung noch anerkannt.
Für Reisen nach Irland, Großbritannien und Schweden gelten zusätzliche Regeln, der EU-Heimtierausweis reicht hierfür nicht aus. Hierfür sollte man sich genauer beim zuständigen Fremdenverkehrsamt erkundigen.
Die Mitgliedstaaten Irland, Malta, Schweden und das
Vereinigte Königreich sind ermächtigt, für eine
Übergangsfrist von fünf Jahren ihre bisherigen schärferen
Anforderungen an den Impfschutz gegen die Tollwut
(Blutuntersuchung auf Antikörper) und besondere
Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und ggf.
Zeckenbefall beizubehalten. Entsprechende Behandlungen bzw.
Bestätigungen können nunmehr aber direkt im
EU-Heimtierausweis vermerkt werden.
Zusätzliche Anforderungen sind auch beim gewerblichen
Verbringen/Handel zu beachten.
Außerhalb der EU wird der EU-Heimtierausweis seit 1.
Oktober 2004 auch in der Schweiz, in Island, Andorra,
Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und im Vatikan
anerkannt.
Kosten
Die neuen EU-Heimtierausweise werden von niedergelassenen
Tierärzten ausgestellt, die für diesen amtlichen Vorgang
von den nach Landesrecht zuständigen Behörden autorisiert
werden. Anders als bei den bisher gebräuchlichen gelben
Impfpässen handelt es sich bei dem neuen blauen
EU-Heimtierausweis um ein amtliches Dokument, dessen
Ausstellung bezahlt werden muss.
Sonderregeln
Bei Reisen nach Irland, Schweden und in das Vereinigte
Königreich gibt es zusätzlich zu beachtende
Nachweispflichten hinsichtlich des Tollwutimfpschutzes und
eine Pflicht zur Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken.
Wer ohne den neuen EU-Pass reist, muss mit Problemen an der
Grenze rechnen. Im Einzelfall muss mit Sanktionen des
jeweiligen Mitgliedstaates gerechnet werden, die bis hin
zur Quarantänisierung des Tieres reichen können und mit
erheblichen Kosten für den Tierhalter verbunden sind.
Da eine Registrierung der Tiere nicht vorgesehen ist, ist
ein zusätzlicher Eintrag in ein
„Haustierregister“ grundsätzlich anzuraten.
Kritik
Tierschützer bemängeln, dass die sehr wichtigen Impfungen
gegen die Krankheiten Parvovirose und Staupe, die in vielen
europäischen Ländern stark verbreitet sind, nicht
vorgeschrieben sind.