Der EU-Heimtierausweis!

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Der EU-Heimtierausweis ist seit dem 1. Oktober 2004 bei Reisen in EU-Länder für Hunde, Katzen und Frettchen vorgeschrieben. Den Ausweis bekommt Ihr bei einem dazu ermächtigten Tierarzt. In Deutschland ist dazu jeder Tierarzt berechtigt!
Eine gültige Tollwutimpfung wie eine eindeutige Kennzeichnung der Tiere sind nötig. In Zukunft ist diese Kennzeichnung nur noch mit einem elektronischen Transponder (Microchip) zulässig, für eine Übergangszeit wird eine Tätowierung als Tierkennzeichnung noch anerkannt.

Für Reisen nach Irland, Großbritannien und Schweden gelten zusätzliche Regeln, der EU-Heimtierausweis reicht hierfür nicht aus. Hierfür sollte man sich genauer beim zuständigen Fremdenverkehrsamt erkundigen.

Die Mitgliedstaaten Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich sind ermächtigt, für eine Übergangsfrist von fünf Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Impfschutz gegen die Tollwut (Blutuntersuchung auf Antikörper) und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und ggf. Zeckenbefall beizubehalten. Entsprechende Behandlungen bzw. Bestätigungen können nunmehr aber direkt im EU-Heimtierausweis vermerkt werden.
Zusätzliche Anforderungen sind auch beim gewerblichen Verbringen/Handel zu beachten.
Außerhalb der EU wird der EU-Heimtierausweis seit 1. Oktober 2004 auch in der Schweiz, in Island, Andorra, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und im Vatikan anerkannt.


Kosten


Die neuen EU-Heimtierausweise werden von niedergelassenen Tierärzten ausgestellt, die für diesen amtlichen Vorgang von den nach Landesrecht zuständigen Behörden autorisiert werden. Anders als bei den bisher gebräuchlichen gelben Impfpässen handelt es sich bei dem neuen blauen EU-Heimtierausweis um ein amtliches Dokument, dessen Ausstellung bezahlt werden muss.


Sonderregeln


Bei Reisen nach Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich gibt es zusätzlich zu beachtende Nachweispflichten hinsichtlich des Tollwutimfpschutzes und eine Pflicht zur Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken.
Wer ohne den neuen EU-Pass reist, muss mit Problemen an der Grenze rechnen. Im Einzelfall muss mit Sanktionen des jeweiligen Mitgliedstaates gerechnet werden, die bis hin zur Quarantänisierung des Tieres reichen können und mit erheblichen Kosten für den Tierhalter verbunden sind.
Da eine Registrierung der Tiere nicht vorgesehen ist, ist ein zusätzlicher Eintrag in ein „Haustierregister“ grundsätzlich anzuraten.


Kritik


Tierschützer bemängeln, dass die sehr wichtigen Impfungen gegen die Krankheiten Parvovirose und Staupe, die in vielen europäischen Ländern stark verbreitet sind, nicht vorgeschrieben sind.